Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Webshop der VOLTARIS GmbH

(Stand 11/2018) 

1. Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte, die der Kunde über den Webshop der Firma VOLTARIS GmbH tätigt; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführen.

1.3Das Warenangebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden und nicht an Verbraucher.

2. Vertragsschluss

2.1Die Warenpräsentation im Webshop stellt kein verbindliches Angebot dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Webshop Waren zu bestellen.

2.2Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).

2.3Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

2.4Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.

2.5Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen

 in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen. Das gleiche gilt für Angaben unserer Lieferanten.

2.6Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen haben nur Geltung, wenn sie von der VOLTARIS schriftlich bestätigt worden sind. Der Inhalt der Bestätigung ist aus-schließlich maßgebend.

2.7Die in der Vertragsbestätigung angegebenen Preise verstehen sich – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.8Eventuelle Eichkosten sind im Preis enthalten.

3. Lieferung

3.1 Allgemeines

 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Die Gefahr geht in dem Fall, dass die Lieferungen auf Wunsch des Kunden direkt vom Hersteller an diesen versandt werden, auf den Kunden über, sobald die Lieferungen das Herstellerwerk verlassen. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.

3.2 Liefertermin und Lieferfristen

 Vorgesehene Liefertermine sind, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt sind, stets unverbindlich. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Der Versand der Ware erfolgt, soweit verfügbar, normalerweise innerhalb einer Woche.

 Die Versandkosten beinhalten Lade- und Verpackungskosten sowie die Transportkosten. Versandkosten werden separat für jede Bestellung gerechnet

3.3Haftung

 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Personenschäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Bei in sonstiger Weise schuldhaft verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesen Fällen ist die Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung für etwaige Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder Ähnliches, ist ausgeschlossen. 

 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehenden Bedingungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3.4 Verpackung

 Kosten für Verpackung, Zoll, Fracht und Transport sind in den genannten Preisen nicht enthalten, sondern sind vom Kunden zu tragen. Diese werden nach dem Versandgewicht bestimmt. Die Fracht wird nach den am Tag der Berechnung gültigen Frachtsätzen vergütet. Transportversicherungen oder sonstige Versicherungen können auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen werden.

3.5 Transportschäden und Fehlmengen

 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich in Textform zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung.

Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen müssen festgestellt werden und auf dem Lieferschein vom Fahrer schriftlich bestätigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

4. Mängelrügen und Gewährleistung

4.1Allgemeines

 Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht als Beschaffenheit vereinbart werden.

 Die Nacherfüllung durch uns erfolgt innerhalb angemessener Fristen, wobei für den ersten Nachbesserungsversuch grundsätzlich eine Frist entsprechend der ursprünglichen Lieferfrist angemessen ist. Ersatz der „Aus- und Einbaukosten“ gem. § 439 Abs. 3 kann im Rahmen der Nacherfüllung nur insoweit verlangt werden, als diese identische Produkte betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden und nicht unverhältnismäßig sind und uns durch Vorlage geeigneter Belege nachgewiesen werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf ein unsachgemäßes Verhalten des Kunden zurückzuführen ist.

4.2 Mängelrügen

 Der Kunde ist er verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Diese Mängelansprüche finden im Falle von § 439 Abs. 3BGB und § 635 Abs. 3 BGB sowie im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

4.3 Verjährung

 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neu hergestellter Sachen beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, sofern der Kunde Unternehmer ist. Gebrauchte Sachen oder Ausstellungsware  verkaufen wir unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.

5. Zahlung

5.1 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen –ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen– beglichen sind. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.2 Zahlungsart

 Die Zahlung erfolgt perRechnung.

5.3 Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

 Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

6.2Sofern wir noch Eigentümer der Ware sind, hat der Kunde und bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der

 Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.4Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, solange wir Eigentümer sind. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

 6.5Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7.  Höhere Gewalt und Ähnliches

7.1 Sollte VOLTARIS durch höhere Gewalt, durch Krieg, Terror, Naturgewalten, Arbeitskampf-maßnahmen bei sich bzw. deren Zulieferbetrieben, Beschädigung der Erzeugungs-, Übertragungs-, Verteilungs- oder Kommunikationsanlagen oder Computerhard- und -software, Anordnungen der öffentlichen Hand oder durch sonstige Umstände, die nicht schuldhaft durch VOLTARIS verursacht wurden und die abzuwenden nicht in deren Macht liegt bzw. mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Leistung gehindert sein, so ruhen deren

 Leistungspflichten bis diese Umstände und deren Folgen beseitigt sind. In solchen Fällen kann der Kunde keinen Schadensersatz von VOLTARIS beanspruchen. VOLTARIS wird

 in diesen Fällen mit allen angemessenen Mitteln dafür sorgen, dass sie ihren  Verpflichtungen aus diesem Vertrag sobald wie möglich wieder nachkommen kann.

7.2 Der Kunde wird seinerseits im Falle der Ziffer 1 von seinen Gegenleistungspflichten für die Zeit des Ruhens unserer Verpflichtungen befreit.

8.  Datenschutz

 VOLTARIS ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Kontaktdaten im Sinne des geltenden Datenschutzrechts in seiner jeweils gültigen Fassung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie diese Daten– soweit im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und dessen Durchführung erforderlich – an mit der Abwicklung betraute Unternehmen weiter zu geben. Darüber werden Daten an Dritte nur übermittelt, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 Jeder Vertragspartner stellt sicher, dass die jeweils bei ihm betroffenen Personen hierüber informiert worden sind.

 Fragen zum Datenschutz können an datenschutz@voltaris.de gerichtet werden.

9.  Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht , sonstiges

 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Maxdorf. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist Ludwigshafen.

 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 Wir sind weder gesetzlich verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, noch nehmen wir freiwillig daran teil.